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Assistenzhunderegister

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Information zum Zutrittsrecht

Assistenzhunde sind für Menschen mit Einschränkungen ein wesentliches Hilfsmittel, um ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und ihnen die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderungen zu geben. Das Gesetz schützt das Recht von Menschen mit Behinderungen und regelt den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und anderen Einrichtungen durch tierische Hilfe, einschliesslich Assistenzhunden.

So stellen Assistenzhunde unter anderem auch in der Verordnung über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln eine Ausnahme dar und dürfen auch Räume betreten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

 

Des weiteren, darf einem Assistenzhund der Zutritt unter Berufung auf das Hausrecht nicht untersagt werden, wenn eine öffentliche Dienstleistung angeboten wird. Dies käme diskriminierendem Verhalten gleich und kann zur Anzeige gebracht werden.

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Mittwoch und Freitag

08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00, Nachmittag geschlossen

ADRESSE

Verein Assistenzhundezentrum Schweiz

Dorfstrasse 67, 4856 Glashütten


E-Mail :   info@vahzs.ch
Telefon : +41 77 440 69 47

SPENDENKONTO

CH70 0900 0000 1554 8144 7
BIC POFICHBEXXX
Inhaber: Verein Assistenzhundezentrum

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